Fausthandschuhe

Fäustlinge stellen einen besonders dicken und robusten Schutz für die Hände dar. Sie werden im täglichen Einsatz an herausfordernden Arbeitsplätzen benötigt und sind vorgeschrieben. Wählen Sie bei uns diese speziellen Arbeitshandschuhe aus. » Zum Ratgeber

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Zuverlässiger Handschutz: Fauster gehören in vielen Branchen zur Grundausstattung

Fausthandschuhe sind spezielle Handschuhe, deren Form unverkennbar und namensgebend ist. Sie bedecken nicht nur die gesamte Hand, sondern halten die Finger zusammen, was eine der Sicherheitsfunktionen für schwere Arbeiten darstellt. Diese Handschuhe werden hauptsächlich in Branchen eingesetzt, in denen schwere Lasten gehoben werden oder eine erhöhte Griffigkeit erforderlich ist. So etwa in der Bauindustrie, im Transportwesen, im Garten- und Landschaftsbau oder in der Landwirtschaft.

Ferner sind diese Art Handschuh-Fäustlinge in der Schwerindustrie, etwa am Hochofen in Benutzung und bewahren ihre Anwender vor Verletzungen, Schnitten, Stößen und Abrieb. Sie sind oft aus robusten Materialien wie Leder, Nylon oder PVC gefertigt, um eine hohe Widerstandsfähigkeit gegenüber mechanischen Einwirkungen zu gewährleisten. Außerdem sind sie oft mit zusätzlichen Verstärkungen an den Handflächen und Fingern ausgestattet, um den Tragekomfort und die Sicherheit zu erhöhen.

Branchen und Anwendung von Fausthandschuhen:

  • metallverarbeitende Industrie
  • Bauindustrie
  • Transportwesen
  • Lebensmittelindustrie
  • Garten- und Landschaftsbau, Landwirtschaft

Arbeitsschutz an den Händen – wann sind Fauster erforderlich?

Fausthandschuhe sollten immer dann getragen werden, wenn das Risiko von Verletzungen an den Händen besteht, sei es durch scharfe Kanten, heiße Oberflächen oder andere Gefahrenquellen. Arbeitgeber sind in vielen Fällen dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern entsprechende Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen und deren Nutzung zu überwachen, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

In Deutschland regelt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) den Arbeitsschutz am Arbeitsplatz. In Bezug auf die Nutzung von Fausthandschuhen gelten folgende gesetzliche Regelungen:

  • Die ArbStättV verlangt in § 3 Abs. 1, dass der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen treffen muss, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. Dazu gehört auch die Bereitstellung von geeigneten persönlichen Schutzausrüstungen wie Fausthandschuhen, wenn dies zur Vermeidung von Verletzungen erforderlich sind.
  • Die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) regelt in Deutschland die Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) am Arbeitsplatz. Fausthandschuhe fallen unter diese Verordnung und müssen den entsprechenden Anforderungen entsprechen, um den Schutz der Beschäftigten zu gewährleisten.
  • Die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) legt allgemeine Grundsätze für den Arbeitsschutz fest und fordert den Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung, wenn Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bestehen.

Die robusten Fäustlinge in unserem Sortiment

In unserer Auswahl haben wir einige Modelle, die für diese Anforderungen gemacht wurden. Die Fäustlinge bestehen größtenteils aus Baumwolle und schützen die Hände vollumfänglich. Sie entsprechen allesamt der EN 407 und den PSA-Schutzklassen 1 oder 2. Als Hersteller achtet die JAH-GmbH auf eine exzellente Verarbeitung von der Materialauswahl bis zur Ausgestaltung von Nähten und Futter.

Unser Baumwoll-Segeltuch-Fausthandschuh Natur in beiger Farbe verfügt über kein Futter und ist daher beidseitig tragbar. Nach dem Öko-Tex-Standard zertifiziert, besteht er zu 100 % aus Baumwoll-Segeltuch. Wir vertreiben diese mit rund 1300 Gramm recht schweren Handschuhe in der Einheitsgröße 10. Sie erhalten Sie von uns in Verpackungseinheiten zu je 12 Paaren.

Eine sehr ähnliche Ausführung dieser zuverlässigen Fausthandschuhe stellt unsere gefütterte Variante dar. Diese weich gefütterten Fäustlinge bestehen ebenfalls aus 100 % Baumwoll-Segeltuch. Die Fauster Natur in Beige sind mit 1200 Gramm etwas leichter und ebenfalls in der Einheitsgröße 10 zu je 12 Stück bei uns erhältlich. Legen Sie mit den Qualitätsprodukten der JAH-GmbH einen Vorrat an Arbeitshandschuhen für Ihre Belegschaft an.

Das dritte Modell, unsere Baumwoll-Frottee-Fausthandschuhe Natur, sind ebenfalls beige und ähneln den beiden übrigen Fäustlingsvarianten. Diese zuverlässigen Arbeitshandschuhe bestehen zu 100 % aus Baumwoll-Schlingengewebe (Frottee) und sind doppellagig verarbeitet. Sie entsprechen neben dem Standard EN 407 obendrein der Norm EN 388. Damit gehören die sehr schweren Handschuhe (1800 Gramm) zum Leistungslevel 2. Die Fausthandschuhe sind ebenfalls nach dem Öko-Text-Standard 100 zertifiziert und werden zu je 6 Stück in Größe 10 von uns vertrieben.

Kommen Sie mit Ihren Fragen und Anliegen gerne auf uns zu und stellen Sie sich Ihre Arbeitsschutzausrüstung zusammen. In unserer Auswahl entdecken Sie neben Arbeitshandschuhen wie Fäustlingen, Leder- oder Latexhandschuhen außerdem Kopf- und Fußschutz.

FAQ

Was sind Fausthandschuhe und wofür werden sie im Arbeitskontext verwendet?

Fausthandschuhe sind Arbeitshandschuhe, die die gesamte Hand bedecken und die Finger zusammenhalten. Sie werden in Branchen eingesetzt, in denen schwere Lasten gehoben werden oder eine erhöhte Griffigkeit erforderlich ist, um Verletzungen, Schnitte und Abrieb zu vermeiden.

Welche gesetzlichen Vorschriften regeln die Verwendung von Fausthandschuhen am Arbeitsplatz?

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) und die DGUV Vorschrift 1 legen die Anforderungen an die Bereitstellung und Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung wie Fausthandschuhen fest, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.

Welche Verantwortung tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Bezug auf die Verwendung von Fausthandschuhen?

Arbeitgeber sind verpflichtet, geeignete persönliche Schutzausrüstung bereitzustellen und die Nutzung zu überwachen, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Arbeitnehmer müssen die bereitgestellte Schutzausrüstung tragen und sachgemäß verwenden, um ihre eigene Sicherheit und Gesundheit zu schützen.